Versicherung

Wer sich ein neues Auto zulegt, sorgt als erstes für eine entsprechende Absicherung. Eine Haftpflichtversicherung wird schnellstens abgeschlossen und das nicht nur weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Schließlich möchte man gegen Schadenersatzansprüche durch Dritte geschützt sein. Denn wer sich im Straßenverkehr bewegt, muss damit rechnen durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges eventuell Dritte zu schädigen.

Wer allerdings einen Kredit aufnimmt, der macht sich meist wenig Gedanken darüber, was wohl passiert, wenn er plötzlich die Kreditraten nicht mehr aufbringen kann. Doch genau wie im Straßenverkehr, so hat man auch bei der Kreditaufnahme eine gewisse Verantwortung Dritten gegenüber. Dies muss nicht unbedingt die Bank sein, sondern man sollte eher über die Zukunft der eigenen Familie dabei nachdenken. Dabei ist es auch hier so einfach, eine entsprechende Absicherung zu bekommen.

Eine Restschuldversicherung mach häufig Sinn. Diese tritt sowohl im Todesfall des Kreditnehmers ein und übernimmt die Restschuldzahlung, die ansonsten häufig von den Erben geregelt werden müsste. Insbesondere bei Krediten, die für den Kauf einer Immobilie aufgenommen wurden, sollte man bedenken, dass die Hinterbliebenen auch in diesem Fall noch in den eigenen vier Wänden bleiben möchten.

Meist handelt es sich bei Restschuldversicherungen um besondere Risikolebensversicherungen. Diese werden gelegentlich auch von den Kreditinstituten als Absicherung des Kredites gefordert. Idealerweise wird mit der Restschuldversicherung jeweils der genaue Betrag des Darlehens oder Kredites abgedeckt. So ist zu allen Zeiten die Rückzahlung gesichert und der Kreditnehmer braucht sich keine Gedanken um seine Hinterbliebenen mehr zu machen.

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist eine der Pflichtversicherungen innerhalb des Versicherungsrechts. Sie deckt Schadenersatzansprüche, die Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entstehen.