speziell für Selbstständige

Bei der Beantragung eines Kredites stellt man immer wieder fest, dass doch nicht alle Menschen gleich sind. Zwar spielen Aussehen, Geschlecht oder Alter weniger eine Rolle, doch die Stellung im Arbeitsleben macht schon einen großen Unterschied. Die Selbstständigen wie der Fleischer von nebenan, der Dachdeckermeister oder der Bauunternehmer, der im Laufe der Zeit vielen Leuten einen Arbeitsplatz geschaffen hat, hat bei Kreditanträgen eine völlig andere Ausgangsposition als der “normalsterbliche” Arbeitnehmer.

Wenn der Selbstständige in die Situation kommt, mal auf die Schnelle etwas Geld für eine neue Waschmaschine oder für eine Renovierung auftreiben zu müssen, hat er es weitaus schwerer ein Kreditangebot zu finden. Schließlich weiß das Kreditinstitut nicht, wie sich die Situation des Selbstständigen in den kommenden Monaten entwickeln könnte. Ein Angestellter kann seine Bonität locker mit den letzten drei Gehaltsabrechnungen belegen. Ein Selbstständiger allerdings muss häufig die letzten drei Steuerbescheide und eine aktuelle Einschätzung eines Steuerberaters oder –experten vorlegen können, um überhaupt eine Chance auf einen kurzfristigen Kredit zu bekommen.

Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, ein formloser Vermögensstatus und noch viele weitere Unterlagen sind meist auch noch beizubringen, um das Kreditinstitut gnadig zu stimmen. Häufig bekommen Selbstständige nur dann einen Kredit, wenn sie bereits mindestens drei Jahre selbstständig waren. Zudem macht es auch einen Unterschied, ob man Freiberufler oder Firmeninhaber ist. Wie auch immer, Selbstständige haben es als Antragssteller für Kredite nicht gerade leicht. Insbesondere der Terminus Basel II, der die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften umfasst, hat die Situation für Selbstständige noch verschärft.